Neue Regelungen in Rheinland-Pfalz:
Fachhochschulreife mit Abschluss der Pflegeausbildung!
Die Absolventen der Ausbildungsgänge Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege in Rheinland-Pfalz erlangen nun mit erfolgreichem Abschluss der Ausbildung die Berechtigung an einer Fachhochschule des Landes Rheinland-Pfalz zu studieren. Damit können sie, analog den Absolventen der Altenpflegeausbildung, an einer Fachhochschule in Rheinland-Pfalz ein Studium aufnehmen.
Pflegende übernehmen Prüfungsvorsitz bei Pflegeausbildung!
Der Vorsitz bei Abschlussprüfungen zur Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege wird in Rheinland-Pfalz ab sofort auch durch Pflegende mit Hochschulabschluss übernommen. Eine entsprechende Regelung erließ die zuständige Behörde in Rheinland-Pfalz.
Mit diesen Neuerungen werden Forderung entsprochen, die die im DPO e.V. zusammengeschlossenen Pflegeverbände seit langem vertreten.