Engpass in der kinderkrankenpflegerischen Versorgung mit „Ansage“

7. Dezember 2022 Markus Mai 0 Kommentare

Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD) 05.12.2022

Zur aktuellen äußerst angespannten Lage in der Kinderkrankenpflege äußert sich Bettina Beyer-Lichtblau (stellv. Vorsitzende des BeKD):

Die RSV- und Influenzawelle zeigen es deutlich auf, eine Viruserkrankung bringt das System im Bereich der Kindermedizin an den Rand des Kollaps. Es gibt zu wenig Kinderkrankenpflegepersonal in Deutschlands Kinderklinken. Die Versorgung schwerkranker Kinder ist schon seit längerem äußerst angespannt, es wurden kontinuierlich Betten gesperrt. Die Folge: Kinder werden insbesondere jetzt zum Teil mehrere hundert Kilometer transportiert oder müssen über mehrere Stunden in Notaufnahmen mit ihren Eltern campieren, um versorgt zu werden. Aktuell können 40 % der verfügbaren Betten in Kinderkliniken nicht belegt werden, weil Kinderkrankenpflegepersonal fehlt, dies hat eine Umfrage der DIVI ergeben.

Uns tut diese Situation für Kinder und Eltern äußerst leid, wir Kinderkrankenpflegenden tun wirklich alles erdenkliche, um die pflegerische Versorgung sicherzustellen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat nun fünf Punkte aufgeführt, damit Kinder mit schweren Atemwegserkrankungen kurzfristig in Kliniken versorgt werden können. Sie mindern die finanziellen negativen Folgen für alle Kinderkliniken, beheben jedoch überhaupt nicht das Problem einer schlechten Kinderkrankenpflege-Personalausstattung. Aus den Erwachsenenstationen Personal zu schwerkranken Kindern zu „verschieben“ ist äußerst bedenklich. Diese sind weder für die Pflege von Kindern qualifiziert noch sind sie eingearbeitet. Zudem sind aufgrund des Personalmangels auch auf den Erwachsenenstationen viele Betten gesperrt, Operationen werden verschoben.

Mit dieser Verschiebung des Erwachsen-Pflegepersonals in Kinderkliniken die Personaluntergrenzenverordnung für alle Bereiche in Kliniken auszuhebeln, hierfür findet der BeKD gar keine Worte. Wer lässt sich so etwas einfallen? Der Ausnahmetatbestand der Pflegepersonaluntergrenzenverordnung (PpUGV) ist zurzeit für die Kinderkliniken aufgrund des Infektionsgeschehen bei den Kindern gegeben, nicht aber für alle Fachbereiche der Krankenhäuser. Wir prognostizieren, dass die nur unzureichende Umsetzung des Pflegeberufegesetzes hinsichtlich der Kinderkrankenpflegeausbildung die Situation zukünftig noch verschlechtern wird.

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